Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der X-CAM GmbH, Inhaber: Michael Schumacher und Gary Gaspard, 53925 Kall, Metallhütte 20, im Folgenden kurz -Unternehmen- genannt, sind Bestandteil aller mit seinen Kunden (Besteller) abzuschließenden Verträge. Das Unternehmen produziert hochwertige Holzbausätze.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die von dem Unternehmen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für das Unternehmen unverbindlich, auch wenn diesen nicht widersprochen wird. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbund Pläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maß genau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies ebenfalls gesondert vereinbart werden. Abbund Zeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma X-CAM GMBH erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma X-CAM GMBH zurückzusenden.
Eigene AGB des Käufers gelten nicht. Abweichende Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers – sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.
Angebot und Auftragsbestätigung
- Die Angebote des Verkäufers sind, soweit nichts anderes erklärt, freibleibend.
- Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder durch den Verkäufer schriftlich bestätigt oder alsbald nach Auftragseingang bzw. termingerecht ausgeführt werden. Dann gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Preise
Alle Preise für gewerbliche Kunden und Unternehmer verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für Privatkunden verstehen sich die Endpreise inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Auftragsannahme durch den Verkäufer erfolgt auf Basis der zurzeit der Bestellung aktuellen und gültigen Preise.
(In den Preisen sind Verpackung, Fracht, Zoll, Einfuhr, Versicherung und Nebenabgaben nicht enthalten)
Skontoabzüge sind nur dann gerechtfertigt, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden und seitens der Geschäftsleitung bestätigt wurden.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation kann es bei bestimmten Materialien zu Lieferverzögerungen und Preiserhöhungen kommen. Aus diesem Grund müssen wir den Holzpreis zum Bestellzeitpunkt anpassen. Wir sind stets bemüht Ihnen den bestmöglichen Preis anzubieten.
Eventuelle Preisanpassungen werden wie folgt berechnet: Differenz des Lieferantenangebotes vom Angebotsdatum zum Bestelldatum.
Lieferung, Gefahrübergang und Verzug
Ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin ist grundsätzlich unverbindlich. Er gilt nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde und wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Firma X-CAM GMBH nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit, die erforderlich ist, die zusätzlich beauftragten Leistungen auszuführen. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführungen der Leistungen unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf den Termin. ofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbar-keit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
Einen Verzugsschaden kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermine,) schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird.
Ist eine Nichteinhaltung des genannten Liefertermins auf höhere Gewalt, auf Epidemien, eine verzögerte Eigenbelieferung, ein allgemeiner Engpass an Rohstoffen, sowie auf Betriebs- und Transportstörungen zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Unternehmer wird dem Käufer den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind innerhalb 0/14/30 (?) Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers ernsthaft in Frage zu stellen, werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf gewährte Zahlungsziele sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist X-CAM® von Rechts wegen und ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie eine Konventionalstrafe von 15% des nicht vollständig bezahlten Betrages, mindestens aber 750 € geltend zu machen.
Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt werden oder für die einwandfreie Ausführung der Leistungen unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Zeitarbeiten. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.
Auftragsstornierung
Im Falle einer Stornierung des Auftrages ohne Verschulden der Firma X-CAM GMBH trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Die Höhe ermittelt die X-CAM GMBH je nach Leistungsstand. Der Verkäufer ist berechtigt, im Fall der Auftragskündigung durch den Besteller eine Pauschale i.H.v. 6 % der Auftragssumme ohne gesonderten Nachweis zu berechnen. Dem Verkäufer ist das Recht vorbehalten, einem weitergehenden Schaden unter Anrechnung der Pauschale nachzuweisen. Dem Besteller wird das Recht eingeräumt, einen geringeren Schaden als den in Höher der Pauschale nachzuweisen.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Das Amtsgericht Düren (Abteilung B: HRB) ist als Gerichtsstand zuständig.
Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel.
Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar.
Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.
Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma X-CAM GMBH. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.
Datenschutz
Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Firma X-CAM GMBH gespeichert und vertraulich behandelt. Die Daten werden von der Firma X-CAM GMBH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten weitergegeben.
Schlussbestimmungen
Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma X-CAM GMBH, bevor sie wirksam und verbindlich werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Stand: 21.02.2022